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Die Schweizer Armee stärkt ihre Verteidigungsfähigkeit

VBS
17.08.2023

Um die Schweiz und ihre Bevölkerung auch in Zukunft schützen zu können, stärkt die Armee ihre Verteidigungsfähigkeit. Wie sie dies tun will, zeigt der Bericht der Armee «Die Verteidigungsfähigkeit stärken – Zielbild und Strategie für den Aufwuchs» auf. Der Bericht definiert drei Schwerpunkte und zeigt die Kosten auf.

Die Sicherheitslage in Europa hat sich in den letzten Jahren verschlechtert, insbesondere mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Um ihren Kernauftrag, die Schweiz und deren Bevölkerung zu schützen, auch künftig und möglichst gut erfüllen zu können, muss die Armee ihre Verteidigungsfähigkeit in allen Wirkungsräumen (Boden, Luft, Cyberraum, elektromagnetischer Raum, Weltraum, Information) stärken.

Die Sicherheitspolitik weist den Weg

Die sicherheitspolitischen Grundlagen liegen vor: Am 24. November 2021 hat der Bundesrat den Sicherheitspolitischen Bericht (Sipol B) 2021 veröffentlicht, der die Leitplanken für die künftige Ausrichtung der Armee absteckt. Am 7. September 2022 hat der Bundesrat einen Zusatzbericht verabschiedet, der anhand der Erkenntnisse aus dem Krieg in der Ukraine zum Schluss kommt, dass die Modernisierung der Fähigkeiten für die Verteidigung vorangetrieben und die Sicherheitspolitik konsequenter auf die internationale Zusammenarbeit ausgerichtet werden soll, was insbesondere für die Armee gilt. Diese beiden Berichte geben die Richtung in die Zukunft vor. Die Grundlagenberichte «Luftverteidigung der Zukunft» (2017), «Zukunft der Bodentruppen» (2019) und «Gesamtkonzeption Cyber» (2022) zeigen weiter auf, wie die Armee in den kommenden Jahren in den Bereichen Luft, Boden und Cyber weitentwickelt werden soll, um ihre Aufgaben wirksam zu erfüllen.

Mit welchem Ziel und welcher Strategie diese Vorgaben aus Sicht der Armeeführung umgesetzt werden sollen, zeigt der neue Bericht «Die Verteidigungsfähigkeit stärken – Zielbild und Strategie für den Aufwuchs» auf, der folgende drei Schwerpunkte definiert:

1. Militärischen Fähigkeiten adaptiv entwickeln
Mit einer kontinuierlichen Anpassung und Entwicklung ihrer Fähigkeiten soll die Armee dem raschen Wandel des Umfelds und der unberechenbaren Sicherheitslage besser Rechnung tragen. Dazu soll sie sich in überschaubaren kleineren Schritten entwickeln anstatt in umfassenden Reformen, um Flexibilität zu wahren mit technologischen Entwicklungen mitzuhalten.

2. Die Chancen des technologischen Fortschritts nutzen
Der technologische Fortschritt soll genutzt werden, um die Leistung der Armee zu erhöhen. Konkret soll sie dank der Technologie in die Lage versetzt werden, umfangreichere und qualitativ bessere Lageinformationen zu beschaffen. Die Technologie soll auch ermöglichen, auf grössere Distanz schneller und präziser zu wirken und dazu beitragen, die Risiken für Armeeangehörige in Kampfeinsätzen zu reduzieren und mittels Digitalisierung, Robotik und künstlicher Intelligenz die Prozesse der Armee zu optimieren.

3. Die internationale Zusammenarbeit stärken
Eine Verstärkung der internationalen Kooperation mit der Nato, EU und den Nachbarstaaten soll es der Armee ermöglichen, von Erfahrungen und Standards anderer Streitkräfte mehr als bislang zu profitieren, die eigene Verteidigungsfähigkeit zu erhöhen und einen Beitrag zur Sicherheit in Europa zu leisten. Davon soll insbesondere bei Ausbildung, Übungen und Beschaffungen mehr Gebrauch gemacht werden.

Rund 13 Milliarden Franken für den ersten Schritt

Die bisherigen Erkenntnisse aus dem Krieg in der Ukraine bestätigen im Grundsatz die in den Grundlagenberichten angestossenen Entwicklungslinien und unterstreichen die Wichtigkeit und Dringlichkeit, die Verteidigungsfähigkeit wieder zu verstärken. Streitkräfte benötigen Jahre, um sich personell, materiell und technologisch nach- und aufzurüsten («Aufwuchs»). Dies umfasst zunächst Investitionen von rund 13 Mrd. Franken bis in die 2030er-Jahre. Die vom Bundesrat und Parlament beschlossene schrittweise Erhöhung des Budgets der Armee auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts wird das ermöglichen.

Fähigkeiten ausbauen, Lücken schliessen

Mit diesen zusätzlichen Finanzmitteln kann die Armee zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit heutige Fähigkeiten erhalten, wo nötig ausbauen oder aktualisieren und kritische Fähigkeitslücken früher als geplant schliessen. Im Bericht und im Investitionsplan der Armee bis 2035 wird erläutert, in welche Fähigkeiten, Mittel und Systeme investiert werden soll. Die erforderlichen Verpflichtungskredite beantragt der Bundesrat dem Parlament in den jeweiligen Armeebotschaften.

Der Bericht «Die Verteidigungsfähigkeit stärken – Zielbild und Strategie für den Aufwuchs» ist hier zu finden.

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