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Erfolgreicher Erstflug der Aufklärungsdrohne in der Schweiz

Am 15. Juni absolvierte die neue Aufklärungsdrohne für die Schweizer Armee in Emmen den Erstflug. Mit dem erfolgreichen Testflug nimmt das Aufklärungsdrohnensystems 15 (ADS 15) einen weiteren wichtigen Meilenstein.

Nach den erfolgreichen Rollversuchen im Mai 2022 absolvierte die erste der beiden Ende April 2022 in der Schweiz eingetroffenen Drohnen des Aufklärungsdrohnensystems 15 (ADS 15) ihren erfolgreichen Erstflug. Die Drohne erreichte beim nun erfolgten Testflug eine maximale Geschwindigkeit von 180 Kilometer pro Stunde und eine maximale Flughöhe von 2000 Meter über Meer. Spezialisten des israelischen Herstellers Elbit unterstützten das Schweizer Projektteam in der Vorbereitung vor und während des Fluges. Alle geplanten Testpunkte des Erstflugs konnten erfolgreich abgeschlossen werden.

Übergabe an die Luftwaffe bis Ende 2022

Mit dem erfolgreichen Erstflug ist ein wichtiger Schritt in der Beschaffung der ADS 15 und für die weiteren Flugtests in der Schweiz erreicht. In den kommenden Monaten finden zusätzliche Flugtests mit den beiden Drohnen (Immatrikulation D-11 und D-14) von Schweizer Militärflugplätzen statt. Dabei werden unter anderem die Sensoren getestet, die technische Funktionalität der Drohnen überprüft und erflogen sowie Einsätze in unterschiedlicher Dauer durchgeführt. Das ADS 15 kann bis zu 24 Stunden in der Luft sein.
Nach Abschluss der Flugerprobung und der Zulassung durch die militärischen Luftfahrtbehörde MAA werden die beiden Drohnen im Verlauf des zweiten Semesters an die Luftwaffe übergeben. Die restlichen vier Drohnen folgen bis Ende 2023.

Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15)

Das ADS 15 ist ein unbemanntes und unbewaffnetes Aufklärungssystem. Es ersetzt das bis Ende 2019 in der Armee verwendete Aufklärungsdrohnensystem 95, das dem Technologiestand der 1980er-Jahre entsprach. Die vorgesehene Nutzungsdauer der ADS 15 beträgt rund 20 Jahre. Die Drohne dient der Lage- und Zielaufklärung, kann aber bei Bedarf mit anderen Sensoren ausgerüstet werden, beispielsweise für abbildendes Radar zur Erzeugung eines Bildes der Bodenlage oder für die elektronische Aufklärung. Mit dem Drohnensystem ist ein Einsatz bei Tag und Nacht möglich.

Folgende Leistungen können mit dem ADS 15 erbracht werden:
- Überwachung von grossen Räumen
- Suche, Aufklärung und Verfolgung von Zielen
- Beiträge zum Lagebild und zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie der eigenen Kräfte


Die Nutzer sind wie beim Vorgängersystem militärische und zivile Stellen wie beispielsweise kantonale Führungsstäbe, Polizei- und Rettungsorgane oder das Grenzwachtkorps. Bei der Abwehr eines militärischen Angriffs leistet das ADS 15 einen Beitrag zur Führung und Kontrolle von Aktionen am Boden, insbesondere für die Feuerunterstützung. Neben Aufklärungsdrohnen sind heute nur mit Infrarot-Sensoren (Forward Looking Infrared, FLIR) ausgerüstete Helikopter für Aufklärung aus der Luft geeignet. Drohnen sind ausdauernde, zuverlässige, risikoarme und kostengünstige Mittel für eine dauerhafte Präsenz über einem Einsatzgebiet.
Die Beschaffung umfasst sechs Drohnen inklusive Bodenkomponenten, Simulator und Logistik. (VBS)

 

 

 

 

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