ASMZ | Sicherheit Schweiz
Im September 2021 wurde die Volksinitiative «Gegen den F-35 (Stop F-35)» lanciert. Sie wurde am 16. August 2022 eingereicht und acht Tage darauf wurde das Zustandekommen der Initiative dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht. Die Initianten haben mit der Einreichung einen eigenen Fahrplan zur Behandlung der Initiative durch Bundesrat und Parlament der Öffentlichkeit vorgelegt. Bei der Forderung, die Abstimmung im März 2023 durchzuführen, blieben Bundesrat und Parlament für die Erarbeitung und Behandlung der Botschaft zur Volksinitiative nur knapp mehr als ein Monat übrig.
Wie das VBS nun mitteilt, könne die Botschaft des Bundesrates zuhanden des Parlamentes nicht vollständig ausgearbeitet werden, bevor das Parlament seine Beratungen über den Verpflichtungskredit für die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge im Rahmen der Armeebotschaft 2022 abgeschlossen hat. Je nach Entscheid des Parlaments seien die Auswirkungen der Volksinitiative unterschiedlich und das entsprechende Kapitel in der Botschaft zur Volksinitiative könne deshalb erst nach der parlamentarischen Beratung der Armeebotschaft 2022 redigiert werden.
Der geforderte Zeitplan könne auch bei Straffung der in der Bundesverwaltung üblichen Verfahren nicht eingehalten werden, weil «die Sorgfaltspflicht nicht gewahrt und somit eine seriöse Behandlung der Initiative durch Bundesrat und Parlament nicht möglich wäre.»
Eidgenössische Volksinitiativen entfalten keine rechtliche Vorwirkung. Aus staatspolitischen Gründen könne es daher laut VBS nicht angehen, ein Präjudiz zu schaffen und auf den Fahrplan des Initiativkomitees einzugehen. «Der Bundesrat würde Hand bieten zu einer funktionswidrigen Verwendung des Instrumentes der Volksinitiative als faktisches Finanzreferendum. Dies hätte weitereichende Konsequenzen für laufende und zukünftige Geschäfte des Bundesrates und widerspricht den Interessen der Eidgenossenschaft, staatspolitisch und rechtlich korrekt zu handeln», heisst es in der Medienmitteilung.
Mit dem alleinigen Start einer Unterschriftensammlung könnten von Bundesrat und Parlament in deren Kompetenz gefällte Entscheide ausgehebelt werden. Zudem würde quasi die Erwartung geweckt, dass künftig andere Initiativkomitees eine zeitlich bevorzugte Behandlung ihrer Initiative erhalten. Die Verlässlichkeit und die Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns seien jedoch entscheidend für die Zukunft und die Stabilität des demokratischen Systems, hält das VBS fest. ie Spielregeln im Umgang mit Volksinitiativen seien bekannt und öffentlich legitimiert. «Es geht nicht an, einem Initiativkomitee eine Sonderbehandlung zu gewähren.»
Bereits Mitte Mai 2022 hat der Bundesrat festgehalten, dass die Beschaffungsverträge nach Annahme der Verpflichtungskredite durch das Parlament unterzeichnet werden sollen. Werden die Beschaffungsverträge nicht bis Ende März 2023 unterzeichnet, sind Nachverhandlungen erforderlich, um die Gültigkeit der Offerte zu verlängern. Dies kann aufgrund von Inflation und gestiegener Nachfrage nicht zu den festgelegten Preisen erfolgen. Ausserdem dürfte die Auslieferung der neuen Kampfflugzeuge angesichts der verschiedenen Bestellungen mit grosser Wahrscheinlichkeit verzögert werden: Finnland hat am 10. Dezember 2021 den Kauf von 64 F-35A beschlossen, Deutschland will bis zu 35 Stück beschaffen und auch Kanada hat entschieden, 88 F-35A zu beschaffen. «Eine Verzögerung der Beschaffung hätte schwere sicherheitspolitische Folgen. Ab 2030 wäre die Bevölkerung nicht mehr vor Bedrohungen und Gefahren aus der Luft geschützt», betont das VBS. VBS