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Vorschläge zur Verbesserung des Personalbestandes des Zivilschutzes

Wer seine Militärdienstpflicht nicht erfüllen kann, soll zum Zivilschutz wechseln. Ausserdem sollen Zivildienstler dazu verpflichtet werden können, beim Zivilschutz auszuhelfen. Die geplanten Gesetzesänderungen gehen nun in die Vernehmlassung. 

Der Bundesrat will den Personalbestand des Zivilschutzes verbessern und hat dazu an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 die Vernehmlassung zu verschiedenen Gesetzesänderungen eröffnet. Die Vernehmlassungsvorlage sieht eine Ausweitung der Schutzdienstpflicht vor: Militärdienstpflichtige, die bis zum Ende ihres 25. Altersjahres keine Rekrutenschule absolviert haben und bisher aus der Armee entlassen wurden, sollen neu schutzdienstpflichtig werden. Auch ehemalige Armeeangehörige, die ihre Rekrutenschule vollständig absolviert haben und militärdienstuntauglich werden, sollen künftig schutzdienstpflichtig werden, sofern sie in der Armee noch mindestens 80 Diensttage zu leisten gehabt hätten.

Zivilschutzorganisationen als Einsatzbetriebe des Zivildienstes

Zivilschutzorganisationen, die einen dauernden personellen Unterbestand aufweisen, sollen neu als Einsatzbetriebe des Zivildienstes anerkannt werden. Sind sämtliche Mittel des Zivilschutzes zur Behebung des Unterbestands ausgeschöpft, so können zivildienstpflichtige Personen verpflichtet werden, in einer solchen Zivilschutzorganisation vorrangig maximal 80 Tage ihrer Zivildienstpflicht zu leisten.

Sie absolvieren die reguläre Grundausbildung des Zivilschutzes und können auch an Zusatz- und Kaderausbildungen teilnehmen. Im Weiteren absolvieren sie Wiederholungskurse und können für Einsätze im Ereignisfall verbindlich aufgeboten werden. Die verfassungsrechtliche Unterscheidung von Schutzdienstpflicht und Zivildienstpflicht wird dabei respektiert.

Die Vernehmlassungsvorlage sieht im Zivildienstrecht Änderungen vor, die Einsätze von Zivildienstpflichtigen in Katastrophen und Notlagen ausserhalb von Zivilschutzorganisationen vereinfachen und beschleunigen. Die Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes bietet zudem die Gelegenheit für Nachbesserungen, namentlich bei den Bestimmungen zum Alarmierungssystem. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Mai 2023.

Leistungsabbau des Zivilschutzes soll verhindert werden

Der Zivilschutz ist mit Unterbeständen konfrontiert, die sich bis ins Jahr 2030 weiter vergrössern. Während die nationale Zielgrösse vor rund zehn Jahren auf 72'000 Zivilschutzangehörige festgelegt wurde, lag der tatsächliche Ist-Bestand im Jahr 2021 bei 68'000. Bei gleichbleibend tiefen Rekrutierungszahlen von Schutzdienstpflichtigen ist davon auszugehen, dass der Ist-Bestand bis 2030 noch bei rund 51'000 Zivilschutzangehörigen liegen wird.

Werden keine Massnahmen zur Verbesserung der Bestände im Zivilschutz ergriffen, führt diese Reduktion des Bestandes mittelfristig zu einem Leistungsabbau beim Zivilschutz. Der Bundesrat hatte daher am 30. Juni 2021 das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS und das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF beauftragt, gemeinsam Massnahmen zur Verbesserung der Personalalimentierung des Zivilschutzes zu erarbeiten. Damit werden Erkenntnisse aus dem ersten Teil des Berichtes zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz umgesetzt. BABS

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