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Bundesrat passt seine sicherheitspolitische Führung an

Die sicherheitspolitische Führung des Bundesrates wird angepasst. Dadurch soll die Arbeitsweise des Sicherheitsausschusses effizienter werden.

Um die interdepartementale Koordination von sicherheitspolitisch relevanten Geschäften zu gewährleisten, gibt es den Sicherheitsausschuss des Bundesrates und die Kerngruppe Sicherheit. Am 2. Dezember 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die Arbeitsweise im Sicherheitsausschuss effizienter zu gestalten, die Kerngruppe Sicherheit zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Gremien zu optimieren. Nun hat er dazu die Weisungen über die Organisation der sicherheitspolitischen Führungen angepasst. In diesem Sinne wird auch das Mandat für den Sicherheitsausschusses aktualisiert.

Die Kernanpassungen betreffen den Sicherheitsausschuss vor allem in der Geschäftsplanung, bei den Aufgaben und der Zusammensetzung. Die Aufgaben der Kerngruppe werden gegenüber den bisherigen Weisungen erweitert und der heutigen Praxis angepasst. Anpassungen gibt es auch bei der Zusammensetzung und beim Vorsitz, der neu ständig im VBS liegt. Schliesslich wird die Zusammenarbeit mit den Kantonen und ihr Einbezug im Sicherheitsausschuss und in der Kerngruppe Sicherheit klarer geregelt. Die neuen Weisungen treten auf den 1. März 2023 in Kraft. VBS

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